Kostenübernahme

Unsere Praxis ist zur Behand­lung aller erwach­senen Patien­ten zuge­las­sen.

Die gesetz­lichen Kranken­kassen über­nehmen grundsätzlich die Kosten für Ihre psycho­thera­peutische Behand­lung. Wichtig: Sol­lte in den letzten zwei Jahren bereits eine Psycho­thera­pie statt­ge­funden haben, muss jedoch ge­prüft wer­den, ob die Kranken­kasse die Kos­ten für eine er­neu­te The­rapie über­nimmt. Für das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, das in unserer Praxis angeboten wird, werden von der GKV maximal 80 Therapiestunden übernommen.

Privatversicherte und Beihilfe­berechtigte kön­nen mit einer Kosten­über­nahme rech­nen. Es ist empfeh­lens­wert, wenn Sie sich nach einer Terminvereinbarung schon vor dem Erstgespräch mit Ihrer pri­vaten Kranken­kasse oder Bei­hilfe in Ver­bin­dung set­zen, um die Be­din­gun­gen und et­waige Be­gren­zungen der Sit­zungs­anzahl zu klä­ren. Da sich seit Sommer 2024 viele Bedingungen der Privatversicherungen untereinander und diese sich auch denjenigen der GKV angeglichen haben, ist vor allem der Behandlungsbeginn insgesamt vereinfacht worden.

Für Patienten, die unsere Leis­tungen als Selbst­zahler in An­spruch nehmen möch­ten, bie­ten wir flexi­ble und individuell zu vereinbarende Zahlungs­optionen.