Kostenübernahme
Unsere Praxis ist zur Behandlung aller erwachsenen Patienten zugelassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung. Wichtig: Sollte in den letzten zwei Jahren bereits eine Psychotherapie stattgefunden haben, muss jedoch geprüft werden, ob die Krankenkasse die Kosten für eine erneute Therapie übernimmt. Für das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, das in unserer Praxis angeboten wird, werden von der GKV maximal 80 Therapiestunden übernommen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können mit einer Kostenübernahme rechnen. Es ist empfehlenswert, wenn Sie sich nach einer Terminvereinbarung schon vor dem Erstgespräch mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe in Verbindung setzen, um die Bedingungen und etwaige Begrenzungen der Sitzungsanzahl zu klären. Da sich seit Sommer 2024 viele Bedingungen der Privatversicherungen untereinander und diese sich auch denjenigen der GKV angeglichen haben, ist vor allem der Behandlungsbeginn insgesamt vereinfacht worden.
Für Patienten, die unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchten, bieten wir flexible und individuell zu vereinbarende Zahlungsoptionen.